Untersuchungen gemäß UVV/BGV
Gewerbliche Fahrzeuge sowie gewisse Aufbauten und auch Hebebühnen unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Ich kann Ihnen diese Dienstleistung anbieten – sprechen Sie mich gerne an.